Sachverständigen Büro G. Flinch

06171 - 984 30

Sachverständigen Büro
G. Flinch

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Immer für Sie da!

Wir als Sachverständiger stehen Ihnen zur Seite

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann.

Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.

Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen. Die Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens stellt sicher, dass später keine Probleme bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeugs. Sowohl die hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die modernste technische Ausstattung der Werkstatt Ihres Vertrauens ermöglichen diese Versprechen. Ihr Autohaus wird dahingehend regelmäßig vom Fahrzeughersteller sowie von unabhängigen Institutionen überprüft.

Ihre Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls

Während der unfallbedingten Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen Ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür entstehenden Mietwagenkosten zu ersetzen, sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen. Selbst im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie das Recht, ein Unfallersatzfahrzeug anzumieten, bis Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden haben (üblicherweise wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).

Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, z. B. weil Sie diesen nur sehr selten und für äußerst geringe Fahrtstrecken benötigen würden, haben Sie die alternative Möglichkeit, bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Anwaltliche Beratung und Vertretung

Es steht Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Bei Unfällen

  • mit Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben,
  • bei denen Personenschäden und / oder Todesfälle zu beklagen sind,
  • bei denen der Verursacher unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss stand,
  • in die Kinder als (wahrscheinliche) Verursacher verwickelt sind,


ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands immer angeraten. Ihr Sachverständiger ist Ihnen bei Bedarf bei der Suche nach einem im Verkehrs- bzw. Schadensrecht sachkundigen Rechtsanwalt gern behilflich.

Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen Ihrer Haftung zu ersetzen.

Sprechen Sie uns einfach an:

Wir beraten und unterstützen Sie bestmöglich.

Wer sind wir?

Sachverständiger Georg Flinch ist ...

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk bei der Handwerkskammer Rhein Main (HWK)

Zertifizierter Sachverständiger (Ifs-Zert)

für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung (Ifs GmbH)

Anerkannt für den Bereich Kfz-Schäden und –Bewertung

von der nationalen Berufsorganisation der Kfz-Sachverständigen, dem Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK)

Dienstleistungen im Überblick

Diese Leistungen können Sie von uns erwarten:

Durch unsere stetigen Weiterbildungen und Schulungskurse sind wir in der Lage Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum anzubieten.

Unfälle

Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.

Unfallrekonstruktion

Unfallaufnahmedienst

Unfall-Ursachenermittlung

Plausibilitätsprüfungen

UDS-Auswertung

Havarieschaden-Gutachten

Kraftfahrzeugschäden

Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.

Haftpflicht- und Kasko-Schadengutachten

Sonderfahrzeug (KOM/LKW/Bus/Zweirad ect.)

Lack-Gutachten

Fahrzeug-Bewertungen

Restwert-Ermittlungen

Gutachten an KFZ mit alternativen Kraftstoffen

Waschstraßen-Gutachten

Sonstiges

Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.

Allg.- und Privathaftpflicht-Schaden

Boots- und Maschinengutachten

Gerichtgutachten

Brand-Untersuchungen

Lager- und Transportschäden

Technische Beratung

Wir sind Mitglied im Bundesverband BVSK

Wir sind Mitglied im
Bundesverband BVSK

öffentlich bestellt und vereidigt von der HWK Rhein-Main
für das Karosserie- und Fahrzeugbau-Handwerk.

Zertifiziert nach ISO 17024 von der IfS für
Kraftfahrzeugschäden und Bewertung.

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Wir beraten und unterstützen Sie bestmöglich.

Kooperationen

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